

versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen
Also das scheint mir doch eine sehr abenteuerliche Konstruktion zu sein… Unterlassene Hilfeleistung: Von mir aus, aber sich aus einem unerwartetem Schusswechsel ist jetzt erstmal menschlich, nicht wenn auch vielleicht für Polizeibeamten nicht ideal…
Inwieweit so eine Reaktion Jemanden für den Polizeidienst, oder auch nur für den Außendienst untauglich macht stelle ich jetzt auch mal in Frage: Es gibt in Deutschland dermaßen wenig Schusswaffenkriminalität, dass die meisten Polizisten in ihrer ganzen Karriere nicht in eine Schießerei geraten dürften; jetzt ausgerechnet diesen Aspekt zum Hauptkriterium über Tauglichkeit zu machen, aber den viel alltäglich relevanteren exzessiven Gebrauch von Gewalt durchgehen zu lassen zeugt halt auch von fragwürdigen Prioritäten…





Ich habe mir zugegebenermaßen das Urteil nicht durchgelesen (was bei der durchschnittlichen “Güte” der deutschen Justizberichterstattung leider regelmäßig notwendig wäre), und ich sage auch nicht, dass hier nicht eventuell auch starkes Fehlverhalten vorlag.
Aber von da zu “versuchter gefährlicher Körperverletzung” zu springen, und sei es “durch Unterlassen” ist mir dann doch einfach eine ecke zu weit. So oder so wäre die hier zur Schau gestellte zugrunde liegende Charaktereigenschaft eine der Feigheit, was für Polizisten zwar durchaus ein Problem ist, aber IMO ein viel kleineres Problem als wenn Jemand es sichtbar genießt macht zu missbrauchen um Gewalt gegen wehrlose auszuüben. Der Rechtsstaat verkraftet es besser, wenn ein Polizist sich einmal aus Todesangst verkriecht, als wenn ein Polizist im Wochentakt friedliche Demonstranten straflos verprügelt.
Und das jetzt ausgerechnet das kleinere Problem das ist, was nicht nur zur (mutmaßlich durchaus sachgerechten) Versetzung in den Innendienst, sondern eventuell sogar zum Verlust des Berufs führen kann, dann hat das halt schon einen argen Beigeschmack…